Gottfried Stoppel

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Impressum

Gottfried Stoppel

Im Sämann 167

71334 Waiblingen

07151/277917

mail(ät)stoppel-fotografie.de

USt-ID-Nr. DE147281898

Verantwortlich für den Inhalt: Gottfried Stoppel, Im Sämann 167, 71334 Waiblingen.

Ohne vorherige Zustimmung der Autoren ist die Weitergabe, Verwendung, Nutzung von Fotos, Bildern, Texten, Videos, graphische Elemente und ganz allgemein aller veröffentlichten Elemente der Website verboten. Nichteinhaltung des Verbots gilt als Fälschung und kann den Betreffenden zivil- und strafrechltich haftbar machen.

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    Datenschutz und AGB´s

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    Kontakt
    Gottfried Stoppel . Fotografie . mail(at)stoppel-fotografie.de . Im Sämann 167 . 71334 Waiblingen . 07151.277917

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    Gottfried Stoppel . Fotografie . mail(at)stoppel-fotografie.de . Im Sämann 167 . 71334 Waiblingen . 07151.277917

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    – Ihre Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
    – zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
    – berechtigte Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)

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    – Schutz vor Missbrauch
    – Statistik

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    (Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO, der die Datenverarbeitung beim Vorliegen eines berechtigten Interesses erlaubt, das in unserem Falle das Interesse an der Bereitstellung eines aktuellen und für Leser/innen interessanten Inhalts ist. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.)
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Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von Twitter unter http://twitter.com/privacy.

    Speicherdauer

    Wir speichern Ihre Daten,
    – wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben höchstens solange, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen,
    – wenn wir die Daten zur Durchführung eines Vertrags oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigen höchstens solange, wie das Vertragsverhältnis mit Ihnen besteht oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen laufen,
    – wenn wir die Daten auf der Grundlage eines berechtigten Interesses verwenden höchstens solange, wie Ihr Interesse an einer Löschung oder Anonymisierung nicht überwiegt.

    Rechte des Betroffenen

    Sie haben – teilweise unter bestimmten Voraussetzungen – das Recht,
    – Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen,
    – Ihre Daten zu berichtigen,
    – Ihre Daten löschen oder sperren zu lassen,
    – die Verarbeitung einschränken zu lassen,
    – der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
    – Ihre Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten und einem Dritten zu übermitteln,
    – Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten für die Zukunft zu widerrufen und
    – sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über eine unzulässige Datenverarbeitung zu beschweren.
    Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unentgeltlich per Mail unter mail(at)stoppel-fotografie.de an uns wenden. Wir bemühen uns umgehend um Klärung.

    Erfordernis oder Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten

    Soweit dies bei der Erhebung nicht ausdrücklich angegeben ist, ist die Bereitstellung von Daten nicht erforderlich oder verpflichtend.

    Stand dieser Datenschutzerklärung

    25. Mai 2018
    Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

     

    Und dann noch die AGB´s

    II. Auftragsproduktionen

    1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhung ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglichen veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
    2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
    3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
    4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

    III. Überlassenes Bildmaterial (Analog und Digital)

    1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
    2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i. S. v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
    3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
    4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
    5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
    6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

    IV. Nutzunsrechte

    1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichung im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
    2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumlichen Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
    3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
    4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
    • –  eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    • –  die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
    • –  jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jeglichen Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
    • –  die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
    • 5. Veränderung des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

    6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

    7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständiger Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

    8. Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

    V. Haftung

    1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigung bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

    2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßer Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

    VI. Honorare

    1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzuglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

    2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

    3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

    4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechen dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

    5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahme als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.

    6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdemdie Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

    VII. Rükgabe des Bildmaterials

    1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätesten jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

    2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

    3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

    4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicheer Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

    VIII. Vertragsstrafe, Schadenseratz

    1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich wei- tergehender Schadensersatzansprüche.
    2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnunsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

    IX. Allgemeines

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
    2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- form.
    3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültigen Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
    4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
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    Biografie

    Biografie

    Im Allgäu, mit seiner weiten Landschaft und seinen kantigen Typen, bin ich aufgewachsen. Nach Zivildienst, einer Ausbildung zum CTA und einem Fotovolontariat beim ZVW, Fussball WM in Italien und einigen weiteren Stationen arbeite ich freiberuflich im und vom Raum Stuttgart aus. Spezialisiert auf journalistische Arbeit für Redaktionen und Unternehmen.

    Ausstellungen:
    „Auf brütender Erde“ 20 Jahre nach Tschernobyl, Röhm Areal Schorndorf und Kirchheim am Neckar
    Doppelausstellung Tschernobyl, Galerie im Rotebühlbau Stuttgart
    Holbein d.Ä., Staatsgalerie Stuttgart
    Gruppenausstellug ETD, Galerie AK1 Stuttgart

    Vom Rebstock ins Glas. Ausstellung zur Landesgartenschau in den Weinbergen von Weinstadt beim Remstalkino

    Auszeichnungen:
    Konrad Adenauer Preis
    Bilder der Wissenschaft
    European Newspaper Award

    Bücher:
    „Begegnungen im Rems-Murr Kreis“ Theiss
    „Schwäbische Wirtschaftswunder“ Silberburg
    „Schwäbische Küchenklassiker“ Silberburg
    „Schwäbisch Backen“ Silberburg
    „Löffel-Food auf Schwäbisch“ Oertel+Spörer
    „Lecker essen auf Schwäbisch“ Oertel+Spörer

    Datenschutz und AGB´s

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    Kontakt
    Gottfried Stoppel . Fotografie . mail(at)stoppel-fotografie.de . Im Sämann 167 . 71334 Waiblingen . 07151.277917

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    – Ihre Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
    – zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
    – berechtigte Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)

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    – Ihre Daten löschen oder sperren zu lassen,
    – die Verarbeitung einschränken zu lassen,
    – der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen,
    – Ihre Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten und einem Dritten zu übermitteln,
    – Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten für die Zukunft zu widerrufen und
    – sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über eine unzulässige Datenverarbeitung zu beschweren.
    Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unentgeltlich per Mail unter mail(at)stoppel-fotografie.de an uns wenden. Wir bemühen uns umgehend um Klärung.

    Erfordernis oder Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten

    Soweit dies bei der Erhebung nicht ausdrücklich angegeben ist, ist die Bereitstellung von Daten nicht erforderlich oder verpflichtend.

    Stand dieser Datenschutzerklärung

    25. Mai 2018
    Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

     

    Und dann noch die AGB´s

    II. Auftragsproduktionen

    1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhung ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglichen veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
    2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
    3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
    4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

    III. Überlassenes Bildmaterial (Analog und Digital)

    1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
    2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i. S. v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
    3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
    4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
    5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
    6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

    IV. Nutzunsrechte

    1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichung im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
    2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumlichen Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
    3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
    4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
    • –  eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    • –  die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
    • –  jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jeglichen Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
    • –  die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
    • 5. Veränderung des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

    6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

    7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständiger Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

    8. Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

    V. Haftung

    1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigung bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

    2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßer Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

    VI. Honorare

    1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzuglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

    2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

    3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

    4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechen dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

    5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahme als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.

    6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdemdie Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

    VII. Rükgabe des Bildmaterials

    1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätesten jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

    2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

    3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

    4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicheer Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

    VIII. Vertragsstrafe, Schadenseratz

    1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich wei- tergehender Schadensersatzansprüche.
    2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnunsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

    IX. Allgemeines

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
    2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- form.
    3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültigen Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
    4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
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    Pathologe

    31. Januar 2023
    von Stoppel
    Kategorie: Allgemein, Geschichten

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